Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
Die „Stabsstelle Alternative Antriebe“ beschafft Fahrzeuge mit alternativen Antrieben für alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordneten Dienststellen.
Um die Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für die Dienststellen und Behörden zu erleichtern, beschloss der Ministerrat am 11. Dezember 2018, dass eine gemeinsame dienststellenübergreifende Sammelausschreibung für diese Fahrzeuge entwickelt und umgesetzt werden soll. Die Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wird auch von der EU forciert. Die EU verabschiedete am 20. Juni 2019 die Clean Vehicles Directive (CVD), welche bis zum 2. August 2021 in nationales Recht umgesetzt werden musste. Sie legt in Form von Quoten Ziele für die öffentliche Beschaffung von sog. „sauberen“ Fahrzeugen fest. Durch die Clean Vehicles Directive gewann die gemeinsamen dienststellenübergreifenden Sammelausschreibungen weiter an Bedeutung, da nicht zuletzt deshalb das Nachhalten der Beschaffungsquoten gut koordiniert und zusammengefasst werden kann.
Gemäß dem Ministerratsbeschluss vom 15. Dezember 2020 wurde das LZBW damit beauftragt, den notwendigen personellen und technischen Kompetenzaufbau zur Einrichtung und Durchführung eines zentralen, digitalen Beschaffungsprozesses für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einzuleiten und sicherzustellen. Die konstituierenden Strukturen für die erste Sammelausschreibung wurde in Kooperation mit dem Regierungspräsidium Stuttgart modelliert. Darüber hinaus wurden über das neu gegründete Landesverwaltungsfuhrparkgremium die Fahrzeugbestände und -bedarfe der über 250 Dienststellenund Behörden des Landes Baden-Württemberg erhoben, Lose gebildet und Mindestvertragsbedingungen abgestimmt, um gemäß Beschluss der federführenden AL1-Runde im 3. Quartal 2021 die Ausschreibung am Markt zu platzieren. Starttermin für die erste Sammelausschreibung war sodann der 09.08.2021.
Fahrzeugbeschaffung
Die Stabsstelle beschafft Fahrzeuge der Fahrzeugklassen N1 und M1 mit alternativen Antrieben für alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordneten Dienststellen. Hierfür wird eine dienststellenübergreifende Sammelausschreibunge mit Hilfe der Bedarfs- und Bestandsermittlung organisiert und durchgeführt. Darüber hinaus bündelt, beantragt und koordiniert das LZBW für die Dienststellen, nach der Zuschlagserteilung, die Fördergelder der förderfähigen Fahrzeuge beim Ministerium für Verkehr.
Sachverstand
Durch den Kompetenzaufbau im Bereich der Fahrzeugtechnik und Beschaffung kann auf Fahrzeugbedarfe der Dienststellen und Behörden individuell und zielgerichtet eingegangen werden. Mit Hilfe von umfangreichen Marktanalysen und stetigem Kontakt zu den Lieferanten wird die Leistungsfähigkeit des Marktes erfasst und dokumentiert. Die so gewonnenen Informationen werden mit den Bedarfen der Dienststellen abgeglichen und für die Entwicklung der Lose verwendet. Durch die Fachabteilung für Rechtsfragen des LZBW sowie durch die E-Vergabe wird eine rechtskonforme Ausschreibung gewährleistet.
Meldepflicht
Fahrzeugbeschaffungen, die nicht über das LZBW erfolgen, sind an das Funktionspostfach kfz-sammelausschreibung[at]lzbw.bwl.de zu melden, soweit die Auftragsbekanntmachung nach dem 2. August 2021 veröffentlicht wurde oder bei denen nach dem 2. August 2021 zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurde.
Alle Ausschreibungen der Stabsstelle werden auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg veröffentlicht.
Anfragen rund um die Fahrzeugbeschaffung können sie gerne über das Funktionspostfach kfz-sammelausschreibung[at]lzbw.bwl.de an die „Stabsstelle Alternative Antriebe“ stellen.